6. Mendels drittes Gesetz

Das dritte Mendelsche Gesetz, das Unabhängigkeitsgesetz, besagt nur noch, dass einzelne Merkmale unabhängig von einander nach dem ersten oder zweiten Mendelschen Gesetz vererbt werden - je nachdem ob sie reinerbig oder gemischterbig vorliegen. Wenn ein Hund also kein schwarzes Farbpigment bilden kann (genetisch reinerbig bb), kann er von seiner genetischen Grundfarbe her trotzdem zum Beispiel zobelfarben sein! Man erkennt dann die schokoladene "Fehlfarbe" nur an der leberfarbenen, nicht schwarzen Nase und an den bei Welpen braunen statt schwarzen Haarspitzen im zobelfarbenen Haar. Wenn später die Haarspitzen wie bei den goldzobelfarbenen Hunden üblich verblassen, ist es noch schwieriger festzustellen. 
Ein Hund mit der Grundfarbe "schwarz" wäre phänotypisch ein leberbrauner Hund, aber ist die Grundfarbe zobel, ist es etwas schwerer zu erkennen, ob er nicht doch z.B. ein goldfarbener Hund mit einer sehr wohl schwarzen, vielleicht etwas verwaschen pigmentierten Nase ist!

Diese mendelsche Uniformitätsregel wird etwas eingeschränkt durch die sogenannte Kopplung, die bei Eigenschaften auftreten kann, deren Gene auf den Chromosomen dicht nebeneinander liegen. Sie werden rein aus praktischen Gründen etwas häufiger zusammen vererbt als solche, die weit entfernt voneinander auf demselben Strang liegen. Chromosomenstränge verschmelzen miteinander bei der Bildung der Geschlechtszellen und trennen sich wieder, nachdem einige Abschnitte sozusagen die Seiten gewechselt haben: Die Wahrscheinlichkeit ist höher, daß diejenigen Gene zusammen bleiben, die auf einem Strang dicht beieinander liegen.
 

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