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6. Mendels drittes Gesetz
Das
dritte Mendelsche Gesetz, das Unabhängigkeitsgesetz, besagt nur noch, dass
einzelne Merkmale unabhängig von einander nach dem ersten oder zweiten
Mendelschen Gesetz vererbt werden - je nachdem ob sie reinerbig oder
gemischterbig vorliegen. Wenn ein Hund also kein schwarzes Farbpigment bilden
kann (genetisch reinerbig bb), kann er von seiner genetischen Grundfarbe her
trotzdem zum Beispiel zobelfarben sein! Man erkennt dann die schokoladene
"Fehlfarbe" nur an der leberfarbenen, nicht schwarzen Nase und an den bei Welpen
braunen statt schwarzen Haarspitzen im zobelfarbenen Haar. Wenn später die
Haarspitzen wie bei den goldzobelfarbenen Hunden üblich verblassen, ist es noch
schwieriger festzustellen.
Diese
mendelsche Uniformitätsregel wird etwas eingeschränkt durch die sogenannte
Kopplung, die bei Eigenschaften auftreten kann, deren Gene auf den Chromosomen
dicht nebeneinander liegen. Sie werden rein aus praktischen Gründen etwas
häufiger zusammen vererbt als solche, die weit entfernt voneinander auf
demselben Strang liegen. Chromosomenstränge verschmelzen miteinander bei der
Bildung der Geschlechtszellen und trennen sich wieder, nachdem einige Abschnitte
sozusagen die Seiten gewechselt haben: Die Wahrscheinlichkeit ist höher, daß
diejenigen Gene zusammen bleiben, die auf einem Strang dicht beieinander liegen.
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